Flug mehr als 3 Stunden verspätet? Rechte, Pflichten und was Sie tun können

Flug mehr als 3 Stunden verspätet? Rechte, Pflichten und was Sie tun können

Flugverspätungen sind ärgerlich – besonders dann, wenn sie drei Stunden oder mehr betragen. Neben verpassten Terminen und zusätzlichem Stress können hohe Kosten entstehen, etwa für Verpflegung, Transfers oder alternative Reisepläne. Die gute Nachricht: Die EU-Verordnung 261/2004 regelt klar, wann Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben – auch bei Billigfluggesellschaften.

Ab wann besteht ein Anspruch?

Gemäß der Verordnung steht Fluggästen eine Ausgleichszahlung zu, wenn der Flug am Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung ankommt. Ausschlaggebend ist dabei nicht der Abflug, sondern die tatsächliche Ankunftszeit – also der Moment, in dem sich die Flugzeugtür nach der Landung öffnet.

Die Höhe der möglichen Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • Bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
  • Zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern: 400 Euro
  • Über 3.500 Kilometer: 600 Euro

Wichtig ist, dass der Flug entweder innerhalb der EU startet oder landet oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht jede Verspätung führt automatisch zu einer Entschädigung. Die Airline ist nicht verpflichtet zu zahlen, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Unwetter und Naturkatastrophen
  • Politische Instabilität oder Streiks außerhalb des Unternehmens
  • Sicherheitsrisiken und plötzliche Luftraumsperrungen

Nicht darunter fallen allerdings interne Ursachen wie technische Defekte, unzureichende Personalplanung oder organisatorische Fehler – in solchen Fällen besteht in der Regel ein Anspruch.

Ihre Rechte während der Wartezeit

Neben der Entschädigungspflicht hat die Fluggesellschaft Betreuungspflichten, wenn sich der Abflug deutlich verzögert. Diese greifen je nach Distanz und Dauer der Wartezeit. Sie umfassen unter anderem:

  • Mahlzeiten und Getränke, angepasst an die Wartezeit
  • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, z. B. Telefon oder E-Mail
  • Hotelübernachtung und Transfer, falls eine Übernachtung notwendig ist

Diese Leistungen müssen unabhängig von einem möglichen Entschädigungsanspruch erbracht werden und sollten aktiv eingefordert werden, falls sie nicht angeboten werden.

Häufige Fehler vermeiden

Viele Passagiere lassen mögliche Ansprüche verfallen, weil sie:

  • Keine Unterlagen sichern (z. B. Bordkarte, Buchungsbestätigung, E-Mails)
  • Versäumnisse der Airline nicht nachweisen können, etwa zur Ursache der Verspätung
  • Zu früh aufgeben, wenn eine erste Ablehnung erfolgt
  • Fristen nicht kennen – in Deutschland kann die Entschädigung bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden

Ein gut dokumentierter Ablauf mit Uhrzeiten, Namen und ggf. Fotos kann helfen, im Streitfall glaubwürdig aufzutreten.

Was ist bei Überbuchung oder Nichtbeförderung?

Neben Verspätungen deckt die EU-Verordnung auch Fälle von Überbuchung ab, bei denen Passagiere gegen ihren Willen nicht befördert werden. Auch hier gilt: Liegt keine freiwillige Aufgabe des Sitzplatzes vor, bestehen Ansprüche auf Entschädigung und gegebenenfalls auch auf Betreuungsleistungen und Rückerstattung des Ticketpreises oder alternative Beförderung.

Hilfe bei der Durchsetzung

Die Durchsetzung von Fluggastrechten kann kompliziert und langwierig sein – besonders bei fehlender Rückmeldung seitens der Airline. Wer keine Zeit oder Energie aufbringen möchte, um sich mit den Rechtsgrundlagen und dem Schriftverkehr zu befassen, kann spezialisierte Dienstleister in Anspruch nehmen. Ein Beispiel dafür ist Skycop, das Passagieren beim Geltendmachen ihrer Ansprüche hilft.

Fazit

Eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden berechtigt in vielen Fällen zu einer Entschädigung – vorausgesetzt, die Verspätung ist nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Die EU-Verordnung 261/2004 bietet hier einen klaren rechtlichen Rahmen.

Entscheidend ist, gut informiert zu sein, relevante Dokumente aufzubewahren und sich im Zweifel nicht mit einer pauschalen Ablehnung zufriedenzugeben. Wer diese Punkte berücksichtigt, verbessert seine Chancen, das zu erhalten, was ihm zusteht – und kann dem nächsten Flug deutlich entspannter entgegensehen.


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