Der Umzug in die Schweiz scheitert selten am Willen und regelmäßig an der Reihenfolge. Wer zuerst den Möbelwagen bucht und sich danach um die Anmeldung kümmert, steht im ungünstigen Fall mit einem vollen Container an der Grenze, ohne die Papiere zu haben, die für die zollfreie Einfuhr nötig sind.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, und das prägt den gesamten Ablauf. Es gilt eine Zollgrenze, ein eigenes Aufenthaltsrecht und ein eigenes Sozialversicherungssystem. Gleichzeitig erleichtert das Freizügigkeitsabkommen den Zuzug für Angehörige aus dem EU- und EFTA-Raum erheblich. Die folgende Übersicht ordnet die Schritte in der Reihenfolge, in der sie tatsächlich anfallen.
Die Reihenfolge der Behördengänge
Der erste verbindliche Termin liegt nach der Einreise, nicht davor. Wer aus dem EU- oder EFTA-Raum kommt, meldet sich innerhalb von vierzehn Tagen nach der Einreise bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde an, und zwar zwingend vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Aus dieser Frist ergibt sich eine praktische Konsequenz. Die Wohnung muss vor der Anmeldung stehen, weil der Mietvertrag zu den vorzulegenden Unterlagen gehört. Wer zunächst in einer Ferienwohnung unterkommt, sollte das mit der Gemeinde klären, denn die Handhabung fällt regional unterschiedlich aus.
Für Angehörige aus Drittstaaten verläuft der Weg umgekehrt. Dort beantragt der künftige Arbeitgeber die Bewilligung vor der Einreise bei der kantonalen Behörde, und die Zulassung ist zahlenmäßig beschränkt sowie an eine Prüfung gebunden, ob keine Person aus dem Inland oder dem EU-Raum für die Stelle verfügbar ist.
Welche Bewilligung infrage kommt
Die Art der Bewilligung ergibt sich aus Dauer und Zweck des Aufenthalts und bestimmt später Steuerfragen und Familiennachzug.
- Ausweis L als Kurzaufenthaltsbewilligung für Aufenthalte unter einem Jahr, gekoppelt an einen befristeten Arbeitsvertrag
- Ausweis B als Aufenthaltsbewilligung, ausgestellt bei unbefristetem Vertrag oder einer Anstellung von mindestens einem Jahr, in der Regel fünf Jahre gültig
- Ausweis C als Niederlassungsbewilligung, üblicherweise nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt für EU- und EFTA-Angehörige
- Ausweis G für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen
- Ausweis Ci für Familienangehörige von Bediensteten internationaler Organisationen und diplomatischer Vertretungen
Die Unterscheidung zwischen L und B wirkt formal, hat aber Folgen. Mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung ist der Familiennachzug an strengere Voraussetzungen geknüpft, und die Wohnungssuche wird schwieriger, weil Vermietende bei befristeten Bewilligungen zurückhaltender sind.
Die Unterlagen für die Anmeldung
Der Umfang unterscheidet sich zwischen den Kantonen, der Kern ist jedoch überall gleich. Diese Dokumente sollten im Original und in Kopie bereitliegen.
- Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für alle einreisenden Personen
- Der unterschriebene Arbeitsvertrag oder, bei Nichterwerbstätigen, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Der Mietvertrag der Schweizer Wohnung, bei Untermiete zusätzlich die Zustimmung des Hauptmieters
- Ein aktuelles Passfoto, je nach Gemeinde in bestimmter Ausführung
- Zivilstandsdokumente wie Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder, teilweise als internationale Ausfertigung
- Die Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde
Der letzte Punkt wird häufig vergessen. Wer sich in Deutschland nicht abmeldet, bleibt dort gemeldet und riskiert eine doppelte Meldung mit allen Folgen für Rundfunkbeitrag und Steuerpflicht. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und sollte fest eingeplant werden.
Wenn der Fall vom Standard abweicht
Solange Arbeitsvertrag, Staatsangehörigkeit und Familienverhältnisse eindeutig sind, ist das Verfahren gut zu bewältigen. Schwierig wird es bei Selbständigkeit, bei früheren Ablehnungen, bei Sozialhilfebezug in der Vergangenheit oder wenn eine Bewilligung nicht verlängert werden soll. Ein Anwalt für Aufenthaltsrecht in der Schweiz kennt in diesen Fällen die Praxis des jeweiligen Kantons, die sich zwischen den Migrationsämtern erheblich unterscheidet. Kanzleien wie Heinze Rechtsanwälte prüfen dabei zuerst, welche Rechtsgrundlage überhaupt greift, weil davon Fristen und Begründungspflichten abhängen.
Besonders zeitkritisch sind Verfügungen mit Rechtsmittelfrist. Diese beträgt in der Regel dreißig Tage ab Zustellung, und die Frist läuft unabhängig davon, ob die betroffene Person die Tragweite erkannt hat. Wer eine ablehnende Verfügung erhält, sollte das Datum notieren und die Frist als Erstes prüfen.
Das Umzugsgut beim Zoll
Zwischen Deutschland und der Schweiz verläuft eine Zollgrenze, und der Hausrat wird dort angemeldet. Für die abgabefreie Einfuhr als Übersiedlungsgut gelten drei Bedingungen. Die Gegenstände müssen vor dem Umzug mindestens sechs Monate benutzt worden sein und danach weiterverwendet werden, die Einfuhr muss in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung stehen und spätestens zwei Jahre danach erfolgen, und es ist das ausgefüllte Formular 18.44 vorzulegen.
Praktisch bedeutet das eine detaillierte Inventarliste. Sie wird bereits beim Packen geführt, weil sich der Inhalt einzelner Kisten später kaum rekonstruieren lässt. Neu gekaufte Gegenstände gehören getrennt aufgeführt, denn für sie fallen Einfuhrabgaben an, und eine unvollständige Liste kann zu einer Nachverzollung des gesamten Guts führen.
Zu beachten ist außerdem die Abfertigungszeit. Umzugsgut wird üblicherweise nur von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten der für Handelswaren zuständigen Zollstellen abgefertigt. Ein Umzug am Wochenende scheitert daran regelmäßig, weshalb der Grenzübertritt fest terminiert und mit der Spedition abgestimmt gehört.
Fahrzeug, Führerausweis und Haustiere
Das eigene Auto zählt ebenfalls zum Umzugsgut, sofern es vor dem Umzug mindestens sechs Monate genutzt wurde. Nach der Einfuhr folgt die Anmeldung beim kantonalen Strassenverkehrsamt einschließlich technischer Prüfung, wofür eine Frist von einem Jahr gilt. Der ausländische Führerausweis muss innerhalb von zwölf Monaten umgeschrieben werden.
Für Hunde und Katzen gelten eigene Vorgaben. Verlangt werden ein Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und ein Heimtierausweis. Hunde sind nach der Ankunft zusätzlich bei der Gemeinde zu registrieren, und in einigen Kantonen ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
Krankenversicherung und Steuern
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und Sache jeder Einzelperson, nicht des Arbeitgebers. Der Abschluss muss innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug erfolgen, wirkt dann aber rückwirkend auf das Zuzugsdatum. Wer die Frist verstreichen lässt, wird von Amtes wegen einer Kasse zugewiesen und trägt die Beiträge dennoch ab dem ersten Tag.
Steuerlich unterliegen Personen mit Aufenthaltsbewilligung B zunächst der Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe folgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung, bei der eine vollständige Steuererklärung einzureichen ist. Wer in Deutschland Immobilien oder Kapitalvermögen behält, sollte die Auswirkungen des Doppelbesteuerungsabkommens vorab klären.
Wohnungssuche und Kaution
Der Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen ist angespannt, und Bewerbungsunterlagen fallen umfangreicher aus als in Deutschland. Verlangt werden regelmäßig ein Auszug aus dem Betreibungsregister, eine Kopie der Bewilligung oder des Arbeitsvertrags, Lohnabrechnungen der letzten Monate sowie eine Referenz der bisherigen Vermietung.
Der Betreibungsregisterauszug ist für Neuzuziehende der schwierigste Punkt, weil er einen Schweizer Wohnsitz voraussetzt. Üblich ist deshalb, ersatzweise eine Schufa-Auskunft und den Arbeitsvertrag vorzulegen. Manche Vermietende verlangen zusätzlich eine Mietkaution von bis zu drei Monatsmieten, die auf ein Sperrkonto einzuzahlen ist.
Praktisch bewährt hat sich eine befristete Zwischenlösung. Ein möbliertes Zimmer oder eine Wohnung auf Zeit für die ersten drei Monate nimmt den Druck aus der Suche und erlaubt Besichtigungen vor Ort, was die Erfolgsquote deutlich erhöht. Die Anmeldung bei der Gemeinde ist auch von einer solchen Adresse aus möglich, sofern sie als Wohnsitz taugt.
Vorsorge und Sozialversicherung
Mit dem Arbeitsbeginn greift das Schweizer Dreisäulensystem. Die erste Säule umfasst die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung, die zweite die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse des Arbeitgebers, die dritte die freiwillige private Vorsorge mit steuerlicher Begünstigung. Beiträge zur ersten und zweiten Säule werden direkt vom Lohn abgezogen.
Für die in Deutschland erworbenen Rentenanwartschaften ändert sich nichts. Sie bleiben bestehen und werden bei Renteneintritt zusammengerechnet, weil beide Länder ihre Systeme über das Sozialversicherungsabkommen koordinieren. Wichtig ist, den deutschen Versicherungsverlauf vor dem Umzug klären und schriftlich bestätigen zu lassen, weil Nachweise aus dem Ausland später aufwendiger zu beschaffen sind.
Berufsabschlüsse und Anerkennung
Ein deutscher Abschluss berechtigt in der Schweiz nicht automatisch zur Berufsausübung. Bei reglementierten Berufen, etwa in Gesundheit, Pflege, Lehre oder Recht, ist eine formale Anerkennung nötig, die je nach Beruf über unterschiedliche Stellen läuft und mehrere Monate dauern kann.
Bei nicht reglementierten Berufen entscheidet allein der Arbeitgeber. Eine Anerkennung ist dort nicht erforderlich, kann aber bei der Lohnverhandlung helfen. Da das Verfahren Zeit braucht, gehört der Antrag zu den Schritten, die vor dem Umzug angestoßen werden.
Was vorher in Deutschland zu erledigen ist
Auf deutscher Seite fällt eine Reihe von Kündigungen und Abmeldungen an, die sich schlecht aus der Ferne erledigen lassen. Praktische Übersichten wie die Ratgeber-Sammlung zu Alltagsfragen helfen bei der Sortierung, weil neben Meldeamt und Rundfunkbeitrag auch Versicherungen, Bankverbindungen und laufende Verträge betroffen sind. Sinnvoll ist eine Liste mit Kündigungsfristen, weil viele Verträge nur zum Monats- oder Quartalsende endbar sind.
Ein deutsches Konto sollte zunächst bestehen bleiben. Bis das Schweizer Konto eingerichtet und die Lohnzahlung umgestellt ist, vergehen erfahrungsgemäß mehrere Wochen, in denen Lastschriften weiterlaufen. Die Schließung erfolgt sinnvollerweise erst nach der ersten vollständigen Gehaltsabrechnung am neuen Wohnort.
Wer für Behördengänge oder die Wohnungssuche pendelt, sollte die eigenen Rechte kennen. Bei annullierten oder stark verspäteten Verbindungen greifen die europäischen Fluggastrechte, und die Übersicht dazu, welche Ansprüche bei einem Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung bestehen, spart im Ernstfall Zeit und Geld. Gerade in der Umzugsphase mit festen Terminen bei Gemeinde und Zoll ist das mehr als eine Randnotiz.
Als Zeitplan hat sich ein Vorlauf von drei Monaten bewährt. Im ersten Monat werden Arbeitsvertrag, Wohnungssuche und die Anerkennung von Abschlüssen angestoßen, im zweiten die Unterlagen zusammengetragen und die Spedition beauftragt, im dritten die Abmeldung vorbereitet und der Zolltermin abgestimmt. Wer diesen Ablauf einhält, erledigt die Anmeldung vor Ort in einem einzigen Termin.
